Ich häng mich hier mal mit rein, da ich seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche arbeite und seither mit diversen Schäden zu tun hatte / habe - auch wenn ich mir den Wiedereinstieg ins Forenleben hier anders vorgestellt hatte
Zu erst klären wir mal was passiert ist bzw. wie ich das herausgelesen habe:
Ein Bekannter war bei Wolffi zu Besuch und hat versehentlich die Vitrine umgeworfen.
Dies ist also ein Haftpflichtschaden, da er von einem Dritten verursacht worden ist.
Ergo (nein - nicht die Versicherung) ist der Bekannte zum Schadenersatz verpflichtet.
Für die Freunde von Quellen und Nachweisen: Google -> §823 BGB.
Der Schädiger hat den Zustand herzustellen, der unmittelbar vor Schadeneintritt geherrscht hatte. -> § 249 BGB
Natürlich wird der (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherer des Bekannten fragen, ob die Vitrine ordentlich und sicher gestanden ist. Idealerweise hast Du Fotos der Vitrine vor dem Schadeneintritt (also der intakten und befüllten Vitrine) und nach Schadeneintritt.
Kommen wir nun nach Klärung der Rechtsgrundlage auf die mögliche Entschädigung.
Aus §249 BGB leitet sich der Zustand vor Eintritt des Schadenfalls ab.
Da es sich bei Sammlungsgegenständen nicht um Gebrauchsgüter im herkömmlichen Sinne handelt, ist m.E. die "Zeitwert-Frage" hinfällig. Ich nehm da mal ein anderes Beispiel: Mir macht jemand meine 1970er Rolex Submariner kaputt - Wert ca. 10.000 € auf einschlägigen Börsen. Das aktuelle Nachfolgemodell gibts für 7.000 € - Der Versicherer wird daher wohl oder übel die "antike" Version bezahlen müssen. Ähnliches gilt für antikes Mobiliar (über 100 Jahre) - da kann er auch nicht mit IKEA oder entsprechender Abnutzung (Möbel halten ca. 20-30 Jahre vor deutschen Gerichten) argumentieren.
Zurück also zu Pudels Kern:
Schadenaufstellung wie folgt:
1 Vitrine - Hersteller xy, angeschafft (Jahr) zum Preis von (soweit bekannt und belegbar mit Rechnung) - alternativ Preis einer gebrauchten Vitrine gleicher Art und Größe (z.B. Ebay Kleinanzeigen) oder Neupreis einer baugleichen Vitrine (dann aber Zeitwert-Abzug).
2. Auflistung der beschädigten originalen Modelle - idealerweise mit Herstellerbezeichnung, Artikelnummer, Anzahl und Schadenfoto des Modells.
Hier würde ich auf die derzeitigen "Marktwerte" aus (erfolgreich ausgelaufenen) Ebay Auktionen, Händlerpreise, bzw. Ebay Kleinanzeigen zurückgreifen. Zum Zeitwert-Abzug hatte ich ja oben schon geschrieben, dass der bei "Nicht-Gebrauchsgütern" eher unüblich ist.
3. Auflistung der Umbauten - hier wie oben zuzüglich Zubehörteile mit entsprechendem Kauf-Nachweis (z.B. Uli N. liefert ja immer eine Rechnung mit) und einer ca. Zeitschätzung für den Umbau. Diese Arbeiten sind ja bei den Wiederherstellungsmaßnahmen erneut notwendig.
4. für die o.g. Stunden würde ich ca 8-10 € / Std. ansetzen, die z.B. auch für Reinigungs- und Aufräumarbeiten von Versicherern i.d.R anerkannt werden.
5. Strich drunter - Summe bilden.
Nochmal - auch wenn bereits oben geschrieben - idealerweise Fotos zur Dokumentation des Schadens beifügen, ggf. auch alte Fotos aus den "Umbauberichten" zu Deinen Modellautos suchen. Anschaffungsbelege fertig gekaufter Umbauten aus z.B. Emails usw. suchen und beilegen.
In der Regel bietet der Versicherer dann eine PAuschal-Entschädigung mit einer Abfindungserklärung an...
All das natürlich nur, wenn der SChädiger eine Private Haftpflichtversicherung hat - andernfalls darf er mit seinem Vermögen dafür gerade stehen.